Schutz bei Bruch, Zerstörung, 
Verlust oder Diebstahl

Deine pro optik Brille - 
mit procare bestens abgesichert

Schütze deine Brille vor unvorhergesehenen Schäden oder Verlust mit unserem procare-Paket.

Unser Service gilt für zwei Jahre und kann danach bequem erneuert werden. Profitiere von einem günstigen und zuverlässigen Schutz für deine Sehhilfe!

 

Wir bieten zwei Tarife, um deine Sehhilfe optimal abzusichern:

  • Einstärkenbrille: 14€ pro Jahr
  • Gleitsichtbrille: 49€ pro Jahr

Die jeweiligen Einzelheiten findest du weiter unten auf der Seite.

Während procare

Erstattung von bis zu 75% des Kaufpreises im ersten und bis zu 50% im zweiten Jahr.1)

  • Bruch oder Zerstörung
  • Verlust oder Diebstahl
  • Eine Sehstärkenveränderung (0,5 Dioptrien)

Nach dem Ende deines procare Schutzes

Für ein Jahr bieten wir dir folgende Optionen für deine neue Brille:

  • Neue probasic-Brille mit Gläser von proglas kostenlos2)  

oder

  • Neue Brille mit 10% Zusatzrabatt auf den UVP-Aktionspreis

 

Bedingungen

pro care sichert Sie im Falle des Verlustes, eines Diebstahls oder der Beschädigung Ihrer Brille sowie bei einer Sehstärkenveränderung von mind. 0,5 Dioptrien entsprechend den nachfolgenden Bedingungen für die Dauer von 24 Monaten nach dem Kaufdatum ab. Die Kosten für die Zusatzoption „pro care“ liegen bei 14€/Jahr für eine Einstärkenbrille und 49€/Jahr für eine Gleitsichtbrille. Voraussetzung ist, dass die Brille bei pro optik gekauft, die Zusatzoption „pro care“ gewählt und bezahlt wurde sowie die Originalrechnung oder eine Kopie vorgelegt wird.

Bei Beschädigungen wird Ihre Brille repariert, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Alle Reparaturen zusammen dürfen 75% des Kaufpreises der Brille nicht übersteigen. Im Falle des Verlustes oder einer irreparablen Beschädigung erhalten Sie in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf der Brille eine Gutschrift in Höhe von 75% des Kaufpreises oder des von Ihnen bezahlten Eigenanteils für den Erwerb einer neuen Brille, in den Monaten 13-24 noch 50%, abzüglich etwaiger vorhergehender Reparaturen. Maßgeblich ist der Kaufpreis der günstigeren Brille. Die Gutschrift kann nur mit einem Neuerwerb bei pro optik verrechnet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Ausgenommen sind Schadensfälle, die der gesetzlichen Gewährleistung, einer Herstellergarantie oder einer anderen Garantie unterfallen, von einem anderen Kostenträger erstattet werden (z.B. Krankenversicherung, Arbeitgeber), durch einen Anspruch gegen Dritte abgedeckt sind (z.B. Unfallschaden) oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der pro care Schutz gilt ferner nicht für Abnutzung und Verschleiß.

Ein etwaiger Schadensfall ist unverzüglich in der pro optik Filiale zu melden, in der das Produkt erworben wurde. Der pro care Schutz gilt nur für das Produkt, für welches dieser gebucht wurde. Für das Ersatzprodukt muss pro care neu gebucht und bezahlt werden.

1) Gutschrift für den Erwerb einer neuen Korrektions­brille für den Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum des ­Kaufs der Brille. Gutschrift in Höhe von 75% des Kaufpreises oder Eigenanteils der mit von procare abgedeckten Brille im ersten und 50% im zweiten Jahr. Keine Barauszahlung einer etwaigen Differenz. Ersatz bei Sehstärkenveränderung greift ab mind. 0,5 Dioptrien. 2) Erhältlich für ein Jahr ab dem Ende deiner procare-Laufzeit. Fassung aus unserer Nulltarif-Kollektion inklusive Mineralgläsern n1.5 in deiner dann gültigen Stärke.