
Entspannt in die Zukunft schauen
Mit dem pro optik protect Brillenschutz bestens abgesichert
Verlust2)
Diebstahl2)
Beschädigung2)
Sehstärkenänderung2)
Ihre Brille, Ihr Schutz, Ihre Vorteile
Das Rundum-Sorglos-Paket



Einfach sicher sein
zu jedem Zeitpunkt
Ihren Brillenschutz abschließen
Beim Kauf Ihrer Sehhilfe können Sie den Brillenschutz ganz einfach dazubuchen und gemeinsam mit der Korrektionsbrille bezahlen5).
Kein Abo und keine laufenden Gebühren
Keine Kündigung nötig
Bequeme Zahlung bei Abholung der Brille
Während Ihres Brillenschutzes
Wir gewähren Ihnen 75% des Kaufpreises im ersten und 50% im zweiten Jahr als Ersatzbrillen-Rabatt3).
Ihre Brille ist geschützt bei: Verlust oder Diebstahl, irreparablen Beschädigungen, einer Sehstärkenveränderung (mind. 0,5 Dioptrien)
Nach dem Ablauf Ihres Brillenschutzes
Wenn Sie den Brillenschutz innerhalb der zweijährigen Laufzeit nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Neubrillen-Rabatt.
50% Ihrer Brillenschutz-Gebühr4)
59€ Rabatt beim Kauf der nächsten Brille6)
Allgemeine pro optik protect-Bedingungen
Der pro optik protect Brillenschutz sichert Sie im Falle des Verlustes, eines Diebstahls oder der irreparablen Beschädigung Ihrer Korrektionsbrille sowie bei einer Sehstärkenveränderung von mindestens 0,5 Dioptrien entsprechend der nachfolgenden Bedingungen für die Dauer von längstens zwei Jahren nach dem Kaufdatum ab. pro optik protect kann nur für den Zeitraum von zwei Jahren gebucht werden. Die Produktlaufzeit endet abweichend von der zweijährigen Vertragsdauer, sobald ein Ersatzfall geltend gemacht wurde.
Die Gebühr für den gesamten Zeitraum von zwei Jahren ist gänzlich beim Kauf der Brille zu zahlen. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Gebühr in Form einer Barauszahlung ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob und wann innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren ein Ersatzfall eintritt. Voraussetzung ist, dass die Brille bei pro optik gekauft, die Zusatzoption „pro optik protect“ gewählt und bezahlt wurde sowie die Originalrechnung oder eine Kopie vorgelegt wird. Die Gebühr für die Zusatzoption „pro optik protect“ ist abhängig vom Wert der Brille, welcher sich regelmäßig aus dem Verkaufspreis der Brillengläser sowie der Brillenfassung zusammensetzt. Wenn eine Ersatzbrille geschützt werden soll, wird der Ersatzbrillen-Rabatt eines vorherigen pro optik protect Brillenschutzes bei der Berechnung der protect Gebühr für diese Ersatzbrille nicht berücksichtigt. Bei einem Verkaufspreis bis 150€ beträgt die Gebühr 28€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 150€ bis 300€ beträgt die Gebühr 38€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 300€ bis 400€ beträgt die Gebühr 58€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 400€ bis 500€ beträgt die Gebühr 78€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 500€ bis 700€ beträgt die Gebühr 98€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 700€ bis 1.000€ beträgt die Gebühr 118€. Brillen über einem Verkaufspreis von 1.000€ können nicht geschützt werden.
Im Falle des Verlustes, eines Diebstahls, einer irreparablen Beschädigung oder einer Sehstärkenveränderung von mindestens 0,5 Dioptrien erhalten Sie im ersten Jahr nach dem Kauf der Brille einen Ersatzbrillen-Rabatt in Höhe von 75% des Kaufpreises und im zweiten Jahr von 50% des Kaufpreises der geschützten Brille. Der Eigenanteil entspricht dem Kaufpreis der Ersatzbrille abzüglich des Ersatzbrillen-Rabatts. Der Ersatzbrillen-Rabatt kann nur bei einem Neuerwerb einer Brille bei pro optik gewährt werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ausgenommen sind Ersatzfälle, die unter eine gesetzliche Gewährleistung, eine Herstellergarantie oder eine andere Garantie fallen, von einem anderen Kostenträger erstattet werden (z.B. Krankenversicherung, Arbeitgeber), durch einen Anspruch gegen Dritte abgedeckt sind (z.B. Unfallschaden) oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. pro optik protect gilt ferner nicht für Abnutzung und Verschleiß. Ein etwaiger Ersatzfall ist unverzüglich in dem pro optik Fachgeschäft zu melden, in dem die geschützte Brille und pro optik protect erworben wurden. Der pro optik protect Brillenschutz gilt nur für das Produkt, für welches dieser gebucht wurde. Für das Ersatzprodukt muss pro optik protect neu gebucht und bezahlt werden.
Wenn kein Ersatzfall entstanden ist, erhalten Sie nach Ablauf des pro optik protect Brillenschutzes einen Neubrillen-Rabatt in Höhe von 50% der geleisteten pro optik protect Gebühr. Dieser wird in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Ablauf des pro optik protect Brillenschutzes für den Kauf einer neuen Korrektionsbrille gewährt, bei der die Gläser gleichwertig oder höherwertiger als die der mit pro optik protect geschützten Brille sind. Der Neubrillen-Rabatt ist abhängig vom Verkaufspreis der Brille: Beim Verkaufspreis bis 150€ beträgt der Neubrillen-Rabatt 14€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 150€ bis 300€ beträgt der Neubrillen-Rabatt 19€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 300€ bis 400€ beträgt der Neubrillen-Rabatt 29€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 400€ bis 500€ beträgt der Neubrillen-Rabatt 39€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 500€ bis 700€ beträgt der Neubrillen-Rabatt 49€. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 700€ bis 1.000€ beträgt der Neubrillen-Rabatt 59€. Der Neubrillen-Rabatt kann nur bei einem Neuerwerb einer Brille bei pro optik verrechnet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich.
1) Gilt bei Abschluss von pro optik protect mit einer Laufzeit von längstens zwei Jahren für eine Korrektionsbrille mit einem Kaufpreis von bis zu 150€. Die jeweiligen Einzelheiten zur Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte den Allgemeinen pro optik protect-Bedingungen oder informieren sich unter: www.prooptik.de/protect-brillenschutz.
2) Der pro optik protect Brillenschutz sichert Sie im Falle des Verlustes, eines Diebstahls oder der irreparablen Beschädigung Ihrer Brille sowie bei einer Sehstärkenveränderung von mind. 0,5 Dioptrien entsprechend für die Dauer von zwei Jahren nach dem Kaufdatum ab. Es gelten die Allgemeinen pro optik protect-Bedingungen.
3) Im Falle des Verlustes, des Diebstahls, einer irreparablen Beschädigung oder einer Sehstärkenveränderung von mindestens 0,5 Dioptrien erhalten Sie im ersten Jahr nach dem Kauf der Brille einen Ersatzbrillen-Rabatt in Höhe von 75% des Kaufpreises der geschützten Brille, im zweiten Jahr von 50% des Kaufpreises. Der Eigenanteil entspricht dem Kaufpreis der Ersatzbrille abzüglich des Ersatzbrillen-Rabatts. Es gelten die Allgemeinen pro optik protect-Bedingungen.
4) Wenn kein Ersatzfall entstanden ist, erhalten Sie nach Ablauf des pro optik protect Brillenschutzes einen Neubrillen-Rabatt in Höhe von 50% der geleisteten pro optik protect-Gebühr. Dieser wird für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Ablauf des pro optik protect Brillenschutzes für den Kauf einer neuen Korrektionsbrille gewährt, bei der die Gläser der Neubrille gleichwertig oder höherwertiger als die der mit pro optik protect geschützten Brille sind. Die jeweiligen Einzelheiten zu den Gebühren entnehmen Sie bitte den Allgemeinen pro optik protect-Bedingungen oder informieren Sie sich unter: www.prooptik.de/protect-brillenschutz.
5) Die Gebühr für den gesamten Zeitraum von zwei Jahren ist gänzlich beim Kauf der Brille zu zahlen. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Gebühr in Form einer Barauszahlung ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob und wann innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren ein Ersatzfall eintritt. Die Produktlaufzeit endet abweichend von der zweijährigen Vertragsdauer, sobald ein Ersatzfall geltend gemacht wurde. Voraussetzung ist, dass die Brille bei pro optik gekauft, die Zusatzoption „pro optik protect“ gewählt und bezahlt wurde sowie die Originalrechnung oder eine Kopie vorgelegt wird.
6) Bei einem pro optik protect-Abschluss für eine Korrektionsbrille mit einem Kaufpreis von mehr als 700€ bis 1.000€ und einer Gebühr von 118€ erhalten Sie nach Ende des pro optik protect Brillenschutzes und ohne entstandenen Ersatzfall einen Neubrillen-Rabatt von 59€ für eine neue Korrektionsbrille, bei der die Gläser gleichwertig oder höherwertiger als die der mit pro optik protect geschützten Brille sind