FAQs - Antworten auf Ihre Fragen

Die ersten Ergebnisse zum Hörvermögen erhält man bereits nach 10 Minuten. Zeichnet Sich ein Hörminderung ab, können detaillierte Messungen gemacht werden. Diese dauern ca. 45 min bis 1 Stunde.

Der einzig sichere Weg ist, einen Hörtest zu machen. Dieser ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten.

Erste Anzeichen für eine Hörminderung können sein:
- der Gesprächspartner, Fernseh- oder Radiosprecher klingt „verwaschen“, „undeutlich“ oder „nuschelig“
- Sie müssen sich deutlich mehr konzentrieren bei Gesprächen in geräuschvoller Umgebung und es strengt Sie sehr an, Gesprächen zu lauschen
- sie müssen den Fernseher oder das Radio lauter stellen
- Ihnen wird von anderen Personen gesagt, dass Sie lauter als sonst sprechen

Da Hörminderungen meist sehr schleichen kommen, bemerken es oft Freunde, Bekannte, Familienmitglieder oder Arbeitskollegen schneller als man selbst. Daher sollte man bei Andeutungen von schlechtem Hören seine Ohren und das Hörvermögen überprüfen lassen. Der Test ist bei uns unverbindlich und kostenlos.

Eine Hörminderung heißt nicht zwingend, dass ein Hörgerät benötigt wird. Gerne beraten wir Sie ausführlich nach Überprüfung Ihrer Ohren und Ihrem Hörvermögen.

Sofern eine Hörminderung vorliegt, die das Sprachverstehen nachweislich erschwert bzw. beeinträchtigt, sollte eine entsprechende Hörsystemversorgung aus medizinischer Sicht so früh wie möglich erfolgen. Eine längere Zeit bestehende und nicht versorgte Hörminderung führt in allen Fällen dazu, dass sich die hörverarbeitenden Zentren des Gehirns an die Schwerhörigkeit anpassen und das „normale Hören“ mehr und mehr verlernt wird. Entsprechende Studien zeigen, dass dies eine zukünftige Versorgung mit Hörsystemen nicht nur erheblich erschwert, sondern zudem dazu beitragen kann, dass sich der geistige Alterungsprozess in negativer Weise beschleunigt und ein erhöhtes Risiko für Demenzerkrankungen besteht.

Darüber hinaus stellt die große Mehrheit der Betroffenen nach dem Schritt des kostenfreien und unverbindlichen Probetragens in einem unserer Fachgeschäfte fest, dass die regelmäßige Verwendung von modernen Hörsystemen einen deutlichen Zugewinn an Lebensqualität mit sich bringt.

Hörgeräte gibt es bei gesetzlich Versicherten mit Vorlage einer Verordnung (Rezept) bereits ab einer gesetzlichen Zuzahlung von 10 € pro Ohr. Bei privat Versicherten hängt die Höhe der Kostenübernahme von der individuellen Krankenversicherung ab.Der endgültige Preis Ihrer Hörgeräte richtet sich nach der gewählten Komfortstufe und Ihrem individuellen Höralltag.Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, damit wir mit Ihnen gemeinsam ein Hörgerät finden, dass optimal zu Ihrem Hörverlust und Ihrem Höralltag passt.

Für das Probetragen von Hörgeräten gibt es keine Voraussetzung. Zum Anpassen der Hörgeräte benötigen wir einen Hörtest, den wir kostenlos im Hause machen können. Sinnvoll ist es, ein Hörgerät nur dann probezutragen, wenn ein medizinisch relevanter Hörverlust vorliegt. Wenn Sie sich für eine Hörgeräteversorgung entschieden, benötigen Sie die Verordnung eines HNO-Arztes (Hals Nasen Ohren Arzt). Nur in diesem Fall können wir das Hörgerät mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Gerne können Sie auch modernste Hörgeräte bei uns testen, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Hörgerät nicht zufrieden sind.

Sowohl Hör- als auch Sehtest sind bei uns kostenlos.Wir bitte beim Hörtest um vorherige Terminvereinbarung. Der Grund hierfür ist, dass die Räumlichkeiten frei sein müssen und somit die Wartezeit so gering wie möglich für Sie ist.

Zum vereinten Termin werden wir mit Ihnen über Ihren Alltag und Ihr Hörvermögen sprechen sowie einen Hörtest durchführen. Basierend auf diesen Informationen werden wir Sie bedarfsgerecht beraten und mit Ihnen ein Hörgerät auswählen, dass perfekt zu Ihnen und Ihrem Höralltag passt. Wir haben viele Geräte direkt auf Lager und können auf Wunsch, und wenn es die anatomischen und audiologischen Aspekte zulassen, direkt ein Gerät zum Probetragen mitgeben. Das weitere Vorgehen wird nachfolgend individuell mit Ihrem Fach-Betreuer vor Ort besprochen.